Vorgehen Waffenerwerb

Vorgehen Waffenerwerb

So gehen Sie vor um einen Waffenerwerbschein zu erlangen

Der Ablauf in groben Zügen

  • Sie stellen das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein
  • Dieses Gesuch wird geprüft und Sie müssen eventuell beim Ihrem Kantonalen Waffenbüro vorstellig werden (auf Einladung)
  • Gibt es keinen Hinderungsgrund wird Ihrem Gesuch entsprochen
  • Sie erhalten den Waffenerwerbsschein in 3-facher Ausfertigung: Damit können Sie den Waffenkauf ausführen.

Um einen Waffenerwerbsschein zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

Schritt 1: Sie beantragen einen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister

  • Machen Sie eine Kopie eines amtlichen Ausweises: Als amtlicher Ausweis gelten: Schweizer ID (Identitätskarte) oder der Pass

ACHTUNG: DER FÜHRERAUSWEIS IST KEIN GÜLTIGER AUSWEIS MEHR UND WIRD NICHT MEHR AKZEPTIERT!

  • Senden Sie den Antrag WES, den Strafregisterauszug und die Kopie Ihres Ausweises zusammen an die für Ihren Kanton zuständige Amtsstelle

Schritt 2: Den Antrag RICHTIG ausfüllen!

  • Erwerbsgrund: lassen Sie dies leer

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unter "Waffenart / wesentlicher Waffenbestandteil" schreiben Sie folgendes hin: FEUERWAFFE

Ein Tipp an dieser Stelle: Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, was Sie alles kaufen möchten füllen Sie auf dem Waffenerwerbsschein alle drei möglichen Waffenbezugslinien aus (3 Waffen).

Zum Beispiel:

  • Feuerwaffe
  • Feuerwaffe
  • Feuerwaffe

So können Sie total 3 Waffen (Gewehre, Pistolen, Revolver) kaufen, wenn Sie dies wünschen. Dies ist freiwillig: Sie können bei einem so aufgefüllen Antrag für einen Waffenerwebsschein auch nur eine Waffe kaufen. Wenn Sie allerdings nur einmal "Feuerwaffe" auf dem Antrag vermerken, können Sie auch nur 1 Waffe kaufen (und nicht mehr)!

Schritt 3: Die Waffe kaufen

  • Nehmen Sie alle drei Kopien des Waffenerwebsscheines mit und einen amtlichen Ausweis und besuchen Sie uns im Waffengeschäft.
  • Sie können nun den Kauf entsprechend Ihrem Waffenerwerbsschein tätigen.

ACHTUNG: Sie können mit einem Waffenerwebsschein der für mehrere Waffen ausgestellt ist nur GLEICHZEITIG im GLEICHEN Geschäft kaufen! Das heisst, Sie können nicht im Geschäft "A" eine Waffe und im Geschäft "B" eine Waffe mit dem gleichen Waffenerwerbsschein kaufen. Oder heute eine Pistole kaufen und in 8 Wochen nochmals auf den gleichen Schein nochmals eine Waffe!

Zusätzliche Informationen

  • Die Anzahl Waffenerwerbsscheine welche Sie beantragen, ist nicht limitiert - Sie können also soviele und so schnell hintereinander Waffenerwerbsscheine beantragen wie Sie es wünschen.
  • Die von der Polizei bewilligte Waffenart und die Anzahl sind verbindlich - wir dürfen also nicht 3 Waffen verkaufen, wenn nur 1 Waffe bewilligt worden ist. Falls dies der Fall wäre, setzten Sie sich bitte vor dem Kauf mit uns in Verbindung!
  • Jeder Waffenerwerbsschein besteht aus total 3 Formularen - das hat nichts mit der Anzahl bewilligter Waffen zu tun. Kaufen Sie eine Waffe wird diese durch den Fachhändler auf allen 3 Formularen eingetragen: Ein Exemplar des Formulars ist dann für Sie, ein Exemplar ist für uns und ein Exemplar ist für die Waffenfachstelle bei der Polizei (als Rückmeldung).
  • Die Rückmeldung der gekauften Waffe an die Polizei müssen nicht Sie erledigen - das macht der Waffenfachhändler selber.
  • Sie können mehrere Waffen nur bei einem Händler und gleichzeitig kaufen - d.h. Sie können nicht heute eine Waffe bei Händler A kaufen und in einem Monat nochmals eine andere Waffe bei Händler A oder B!
  • Wenn Sie bei uns vorbei schauen und Ihre Wunschwaffe kaufen möchten, denken Sie bitte an die notwendigen Unterlagen:
    • Alle 3 Exemplare des Waffenerwerbsscheins im Orginal oder bei gewissen Waffenkategorien einen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister im Orginal (eine Kopie reicht nicht!)
    • Einen amtlichen Ausweis -
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